Spielplatzboden / Fallschutz

Durch unser DEKRA geprüftes Produkt erfüllen wir die
Normen nach DIN EN 1177:2018 und bieten Ihnen
Fallschutzsicherheit bis zu einer Fallhöhe von 3,00 m.

Kundeninformation zu den Fallschutzhackschnitzeln:

  • natürlicher Fallschutz aus der Region
  • hergestellt aus naturbelassenem Stammholz
  • störstofffreies Produkt dank speziellem Siebverfahren
  • staubfrei
  • sicherer Schutz bei Stürzen bis zu 3 m Fallhöhe
  • optisch ansprechendes Naturprodukt in homogener Größe und Beschaffenheit

 

Gebrauchs- und Montageanleitung

Unsere Fallschutzhackschnitzel erreichen die Anforderungen nach DIN EN 1176 bei einer Einstreuschicht von 40 cm und gewährleisten den Fallschutz bis zu einer Höhe von 3 m.

Bei einer Fallhöhe von 2 m reduziert sich die Einstreudicke auf 30 cm.

 

 

Allgemein:

  • ab einer Fallhöhe von mehr als 60 cm sind stoßdämpfende Bodenbeläge nach DIN 1176/1177:2008 verbindlich vorgeschrieben
  • mit unseren FHS erfüllen sie diese Anforderungen aus verschiedenen Fallhöhen für Spielplätze und Freizeiteinrichtungen
  • Durch unser spezielles Herstellungsverfahren bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit, welches durch die DEKRA geprüft und bescheinigt ist.
  • Stoßdämpfende Wirkung selbst bei Frost im Gegensatz zu Sand
  • Erfahrungen zeigen, dass Tiere den Fallschutz nicht als Toilette verwenden. Damit sind FHS als deutlich hygienischer anzusehen.
  • Unsere FHS haften nicht an der Kleidung, wie es bei Sand der Fall ist, somit werden Ihre Kinder den Spielplatz sauber verlassen
  • Kein verschleppter Sand im Gebäude nach Verlassen des Spielplatzes
  • Da unser Produkt aus naturbelassenen Hölzern besteht enthält es natürliche Inhaltsstoffe, welche eine lange Nutzung ermöglichen
  • Da unsere FHS über eine geringe Restfeuchte verfügen, sind diese unanfällig gegen Pilzbefall und Zersetzung
  • Der Fallschutzbelag ist bei Nässe nicht rutschig
  • Ansprechende Optik der Freizeitanlage