Spielplatzboden / Fallschutz
Durch unser DEKRA geprüftes Produkt erfüllen wir die
Normen nach DIN EN 1177:2018 und bieten Ihnen
Fallschutzsicherheit bis zu einer Fallhöhe von 3,00 m.
Kundeninformation zu den Fallschutzhackschnitzeln:
- natürlicher Fallschutz aus der Region
- hergestellt aus naturbelassenem Stammholz
- störstofffreies Produkt dank speziellem Siebverfahren
- staubfrei
- sicherer Schutz bei Stürzen bis zu 3 m Fallhöhe
- optisch ansprechendes Naturprodukt in homogener Größe und Beschaffenheit
Gebrauchs- und Montageanleitung
Unsere Fallschutzhackschnitzel erreichen die Anforderungen nach DIN EN 1176 bei einer Einstreuschicht von 40 cm und gewährleisten den Fallschutz bis zu einer Höhe von 3 m.
Bei einer Fallhöhe von 2 m reduziert sich die Einstreudicke auf 30 cm.
Allgemein:
- ab einer Fallhöhe von mehr als 60 cm sind stoßdämpfende Bodenbeläge nach DIN 1176/1177:2008 verbindlich vorgeschrieben
- mit unseren FHS erfüllen sie diese Anforderungen aus verschiedenen Fallhöhen für Spielplätze und Freizeiteinrichtungen
- Durch unser spezielles Herstellungsverfahren bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit, welches durch die DEKRA geprüft und bescheinigt ist.
- Stoßdämpfende Wirkung selbst bei Frost im Gegensatz zu Sand
- Erfahrungen zeigen, dass Tiere den Fallschutz nicht als Toilette verwenden. Damit sind FHS als deutlich hygienischer anzusehen.
- Unsere FHS haften nicht an der Kleidung, wie es bei Sand der Fall ist, somit werden Ihre Kinder den Spielplatz sauber verlassen
- Kein verschleppter Sand im Gebäude nach Verlassen des Spielplatzes
- Da unser Produkt aus naturbelassenen Hölzern besteht enthält es natürliche Inhaltsstoffe, welche eine lange Nutzung ermöglichen
- Da unsere FHS über eine geringe Restfeuchte verfügen, sind diese unanfällig gegen Pilzbefall und Zersetzung
- Der Fallschutzbelag ist bei Nässe nicht rutschig
- Ansprechende Optik der Freizeitanlage